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Hartz IV

Am 1. Januar 2005 traf trat die sogenannte Hartz IV Regelung in Kraft, die im Rahmen einer Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe grundsätzlich unter dem vorherigen Regelsatz für die Sozialhilfe liegt. Hartz IV kommt dann zum Tragen, wenn die Bezugsdauer des eigentlichen Arbeitslosengeldes nach maximal 18 Monaten abgelaufen ist. Jedoch liegt es dann in dem Ermessen der Gemeinden und Landkreise, eine Hilfe für Menschen, die über einen weitaus längeren Zeitpunkt ohne Arbeit sind, eigenverantwortlich zu übernehmen. Dies wird auch die kommunale Option oder das Optionsmodell genannt. Zusätzlich wurde nach einem Beschluss vom 1. Februar 2006 bestimmt, dass Personen, die älter als 58 Jahre sind, 24 Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, da man ab einem bestimmten Alter die Möglichkeit innerhalb der Arbeitssuche als eher eingeschränkt betrachtet. Die entsprechenden Regelsätze zu Hartz IV, findet man auf den Webseiten der zuständigen Arbeitsämter und auch auf vielen verschiedenen anderen hilfreichen Webseiten im Internet.

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